Die Kosten unserer Dienstleistung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ggf. nach Honorarvereinbarung.
Die Höhe der Gebühren ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem konkret erteilten Auftrag. Mehr dazu hier:
https://brak.de/fuer-verbraucher/kosten/
Gern erläutern wir Ihnen die Höhe der zu erwartenden Kosten vor Beginn des Mandatsverhältnisses und beraten Sie über das Kostenrisiko.
Sofern für Sie aufgrund von geringen Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, werden wir diese beim Gericht für Sie beantragen.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten gehört die Deckungsanfrage und die Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung zu unseren Serviceleistungen.
Je nach Art und Umfang der Beauftragung sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) unterschiedliche Gebühren vor.
Für Beratungen, welche nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung stehen, schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab, deren Höhe sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit richtet.
Die Höhe der Gebühren für eine außergerichtliche Vertretung berechnen sich regelmäßig nach dem RVG. Die Höhe des Honorars wird hier durch den Streitwert und den Umfang der Angelegenheit bestimmt. Es ist jedoch auch möglich eine Gebührenvereinbarung zu treffen. In diesen Fällen berücksichtigen wir die Bedeutung der Angelegenheit und den Umfang der Bearbeitung.
Bei der gerichtlichen Vertretung fallen in der Regel eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr an, deren Höhe sich nach dem Streitwert bestimmt und gesetzlich vorgegeben ist. Sollten wir bereits vorher außergerichtlich für Sie tätig geworden sein, wird ein Teil der bereits angefallenen Gebühren entsprechend des RVG angerechnet.
Rechtsanwaltskanzlei Purle-Knöfel & Partner
Sachsenplatz 16
07545 Gera
Tel.: 03 65 / 7 73 12 26
Fax: 03 65 / 7 73 12 35