Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Sofern Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht dazu in der Lage sind, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe (bzw. in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe) zu beantragen.

Die Antragstellung erfolgt durch uns

im Rahmen der Vertretung in der Angelegenheit beim zuständigen Gericht und ist abhängig von den Erfolgsaussichten des Verfahrens.

Je nach den Einkommensverhältnissen kann Prozesskostenhilfe dabei mit Ratenzahlung oder ratenzahlungsfrei bewilligt werden. Ob und in welcher Höhe ein solcher Eigenanteil zu tragen ist, ist u. a. abhängig von den Einkommensverhältnissen, den im Rahmen der Prozesskostenhilfeprüfung zu berücksichtigenden Zahlungsverpflichtungen und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten.

Die aktuellen Formulare zur Beantragung von PKH/VKH finden Sie hier. Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig und vollständig aus und reichen es uns mit den erforderlichen Belegen ein.

Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular direkt von uns beim Gericht eingereicht wird.

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