Beratungshilfe

Beratungshilfe kann bei geringen Einkommens- und Vermögensverhältnissen für die Beratung und außergerichtliche Vertretung unter anderem in den Rechtsgebieten

  • des Zivilrechts (z.B. Kauf, Miete, Verkehrsunfallsachen)
  • des Arbeitsrechts (z.B. bei Lohnforderungen), Familienrechts (z. B. Trennungsberatung, Unterhaltssachen) und
  • des Sozialrechts (z.B. Alg II-Sachen)

gewährt werden, wenn keine andere Möglichkeit kostenloser Rechtsberatung zur Verfügung steht. Der Eigenanteil beträgt dann lediglich 15,- €.In Strafsachen ist eine Gewährung von Beratungshilfe bislang für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen nicht möglich.

Wenn Sie vor unserer Beauftragung sicherstellen wollen, dass Beratungshilfe für Ihre Angelegenheit gewährt wird, empfehlen wir Ihnen, sich beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes vorab einen sog. Berechtigungsschein ausstellen zu lassen.

Selbstverständlich können auch wir für Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular, sowie das Merkblatt zur Beratungshilfe finden Sie hier.

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