Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir gern die Einholung der Deckungsanfrage und Abrechnung gegenüber der Versicherung.
Ob die Angelegenheit unter den Versicherungsschutz fällt, ist u.a. abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag und der Art der Angelegenheit.
Sofern eine Selbstbeteiligung besteht, rechnen wir diese direkt mit Ihnen ab.
Rechtsanwaltskanzlei Purle-Knöfel & Partner
Sachsenplatz 16
07545 Gera
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