Zu den verkehrsrechtlichen Angelgenheiten gehören u. a.:
Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren
Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, für die das Gesetz in erster Linie die Verhängung von Geldbußen vorsieht. In Bußgeldverfahren empfehlen wir, sich bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch uns beraten oder vertreten zu lassen.
Zu den wohl häufigsten Ordnungswidrigkeiten zählen die Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche einen Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht voraussetzen.
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Rechtsanwaltskanzlei Purle-Knöfel & Partner
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